Code of Conduct

Code of Conduct / Verhaltenskodex

MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft mbH

Präambel

Die MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft mbH (MVG) ist ein modernes Medien- und Versandunternehmen mit einer ethisch motivierten Zielsetzung. Unser tägliches Handeln wird geleitet von den Grundwerten des Unternehmens: Fairness, Nachhaltigkeit, Kompetenz und Leistungsstärke.

Wie in jedem Unternehmen gibt es auch in der MVG Spielregeln und Verhaltensgrundsätze, die für ein erfolgreiches und respektvolles Miteinander unerlässlich sind. Diese Grundsätze wurden nun im vorliegenden Verhaltenskodex (Code of Conduct) niedergeschrieben, um sie für alle Kolleg/innen[1] greifbar und nachvollziehbar zu machen sowie neuen Mitarbeiter/innen das Verstehen und Beherzigen unserer Spielregeln zu erleichtern. Der MVG-Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiter/innen der MVG[2] und wurde auf Initiative des Arbeitgebers in der vorliegenden Form mit dem Betriebsrat abgestimmt.

1. Gesetzestreue und Integrität

Wir halten uns an Recht und Gesetz. Das tun wir nicht, um Strafen zu vermeiden, sondern aus Überzeugung. Wir sehen es als Selbstverständlichkeit an, dass wir als Unternehmen uns an die gesellschaftlichen Spielregeln halten und dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Arbeit für die MVG die geltenden Gesetze und Regelungen achten. Integrität, also das Handeln auf der Basis ethischer Grundwerte, ist ein wichtiger Bestandteil des Selbstverständnisses der MVG und muss stets die Grundlage für das persönliche und fachliche Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein. Mit Integrität meinen wir, dass wir in unserer Arbeit nach den Prinzipien der Anständigkeit, Ehrlichkeit, Rechtschaffenheit, Redlichkeit, Unbestechlichkeit, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit handeln, und dass wir neben den geltenden Gesetzen auch die gesellschaftlichen Spielregeln achten, die man gemeinhin als Anstand und gute Sitten bezeichnet.

2. Fairness und Aufrichtigkeit

Die MVG hat ihre ethische Grundausrichtung nicht nur in der Satzung verankert, sondern lebt diese täglich. Wir begegnen all unseren Stakeholdern mit Fairness, Offenheit und Aufrichtigkeit, denn langfristige und vertrauensvolle Partnerschaften sind uns wichtiger als kurzfristige und kurzsichtige Gewinne. Wir möchten, dass unsere Kunden sich blind auf uns verlassen können. Unsererseits bringen wir verlässlichen Lieferanten und Geschäftspartnern Vertrauen und Loyalität entgegen und erwarten von ihnen eine ebensolche Fairness und Aufrichtigkeit. Für gute Geschäftsbeziehungen gilt noch immer das althergebrachte Sprichwort "ehrlich währt am Längsten".

Die MVG und ihre Mitarbeiter/innen sind außerdem dem Prinzip des fairen und unverfälschten Wettbewerbs verpflichtet. Verhaltensweisen, die dieses Prinzip verletzen, indem sie den fairen Wettbewerb bewusst behindern, verfälschen oder einschränken, sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere Wirtschaftspionage, Bestechung, Betrug oder Nötigung; die Teilnahme an kartellrechtswidrigen Absprachen; die Teilnahme an gesetzeswidrigen Angebots- oder Preisabsprachen und Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

3. Verantwortung und Nachhaltigkeit

Wir sind der Ansicht, dass jedes Unternehmen die Verantwortung für die Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft trägt. Wir stellen uns dieser Verantwortung sowohl in der Abwicklung unserer eigenen Tätigkeiten, machen sie aber auch stets zum Inhalt unserer Leistungserbringung und der Geschäftsfelder, die wir betreiben.

Wir möchten unseren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten, indem wir unser Geschäft nachhaltig und verantwortlich betreiben. Wir möchten keine Produkte ein- oder verkaufen, die unter menschenunwürdigen und/oder ausbeuterischen Umständen (z.B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit) hergestellt wurden oder die Umwelt über Gebühr und unnötig belasten. In der Regel ist dies über die MVG-Lieferantenverpflichtung sicherzustellen bzw. bei Herstellern/Agenturen, die keine generelle Erklärung abgeben können, über Belege bezogen auf die konkreten Produkte, die bei ihnen eingekauft werden sollen. Besondere Vorsicht ist bei Produkten anzuwenden, die außerhalb der Europäischen Union hergestellt werden.

Für unsere Mitarbeiter/innen und Führungskräfte bedeutet das, dass jede/r in seinen/ihren Tätigkeiten nicht nur ökonomische (also wirtschaftliche bzw. finanzielle) Faktoren berücksichtigt, sondern ausdrücklich darauf achtet, wie wir Umweltbelastungen vermeiden oder ausgleichen können und wie wir die Einhaltung von Sozialstandards in der (H)Erstellung von Produkten und Dienstleistungen, die wir anbieten oder selbst einkaufen, sicherstellen können.

Da dies in vielen Bereichen Pioniertätigkeiten bedeuten kann, und die konsequente Berücksichtigung solcher Aspekte manchmal auch einer rein ökonomischen Betrachtungsweise widersprechen, ist es hier ganz entscheidend, Hartnäckigkeit und Konsequenz an den Tag zu legen, ebenso wie Einfallsreichtum und den Willen, auch mal einen längeren Weg zu gehen, um zum Ziel zu kommen. Mal muss man mit einem Geschäftspartner länger und intensiver verhandeln, mal muss man Informationsarbeit leisten, die niemand bezahlt. Und oft muss man Kunden erklären, warum der beste Preis nicht immer der niedrigste Preis ist.

Jede/Mitarbeiter/in und jede Führungskraft der MVG ist bereit, die eigenen Ideen und die eigene Arbeit in den Dienst dieser Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt zu stellen. Jede/r gibt ihr/sein Bestes, um den Weg hin zu einer immer nachhaltigeren Zukunft mit großen Schritten zu beschreiten. Dies schließt selbstverständlich auch den sparsamen Umgang mit unternehmenseigenen Ressourcen ein.

4. Sicherheit und Gesundheitsschutz

In unserem Unternehmen haben Arbeitssicherheit, Brandschutz und Gesundheitsschutz eine hohe Priorität, denn das Wohlergehen und die Sicherheit unserer Mitarbeiter/innen liegen uns am Herzen. Aus diesem Grund sind alle Mitarbeiter/innen dazu verpflichtet, den Sicherheits-, Brand- und Gesundheitsvorschriften stets Folge zu leisten. Auch trägt jeder Kollege und jede Kollegin eine ausdrückliche Mitverantwortung für die Sicherheit und die konsequente Einhaltung aller Vorschriften.

5. Unternehmenskultur

Wir legen sehr viel Wert auf eine vorurteilsfreie Unternehmenskultur, die auf gegenseitigem Respekt und Wertschätzung beruht. Dies gilt sowohl für das Verhältnis der Kolleg/innen untereinander als auch zwischen Mitarbeitern und Führungskräften. Unser Verhältnis zu Geschäftspartnern und Kunden ist ebenfalls von Offenheit, Fairness und Loyalität geprägt.

Die Unternehmensführung nimmt ihre Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeiter/innen sehr ernst. Unsere Mitarbeiter/innen und Führungskräfte sind unser größtes Kapital und die treibende Kraft für unseren Unternehmenserfolg. Sie verdienen Wertschätzung, Verlässlichkeit, Fairness und Respekt sowie eine sichere Arbeitsumgebung. Wir nehmen unsere Verantwortung sehr ernst, die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter/innen dauerhaft zu sichern und legen Wert auf eine niedrige Fluktuationsquote.

Jede/r unserer Mitarbeiter/innen hat besondere Fähigkeiten und Talente, und jeder hat Stärken und Schwächen. Jede/r Mitarbeiter/in leistet motiviert ihren oder seinen Beitrag zum gemeinsamen Erfolg und engagiert sich dauerhaft und eigeninitiativ um persönliche und fachliche Weiterentwicklung. Leistungsorientierung, Engagement, Initiative, Lernbereitschaft und Lösungsorientierung sind wichtige Eigenschaften für unsere Mitarbeiter/innen, denn eine Gemeinschaft lebt davon, dass alle ihren bestmöglichen persönlichen Beitrag leisten. Wenn eine/ Mitarbeiter/in nicht die Leistung erbringt, zu der er/sie imstande wäre, also nicht mitzieht, müssen alle anderen mehr leisten – das widerspricht unserem Grundsatz der Fairness. Niemand kann alles, aber jede/r kann etwas – und Teamarbeit heißt für uns, dass das Team gemeinsam eine Leistung erbringt. Wenn wir Teamarbeit richtig gut machen, ist die Leistung, die wir zusammen erbringen, größer als die Summe ihrer Einzelleistungen.

In unserem Unternehmen wird offen und aufrichtig kommuniziert. Alle Mitarbeiter/innen sind sich bewusst, dass Kommunikation nur gelingt, wenn alle Kommunikationspartner zu diesem Gelingen beitragen. Jede/r bei uns nimmt im Austausch von Informationen eine aktive Rolle ein. Wir wissen, dass wir Informationen nicht nur geben, sondern uns auch eigeninitiativ darum kümmern müssen, (immer unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen), Informationen zu bekommen, die wir für unsere Arbeit benötigen.

Wir sehen es auch als Selbstverständlichkeit an, unsere Mitarbeiter/innen nicht nur bei selbst angeregten Weiterbildungswünschen kräftig zu unterstützen, sondern ermuntern auch alle Kolleg/innen immer wieder dazu, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Wer wie wir an lebenslanges Lernen glaubt, ist auch bereit, viel in dieses Lernen zu investieren.

Wir pflegen eine Kultur der Offenheit, der offenen Türen und der kurzen Wege. Zu unserem Verständnis einer aufrichtigen und teamorientierten Kultur gehört auch, dass wir alle Verhaltensweisen, die unter den Begriff Mobbing fallen, ausdrücklich verurteilen. Mobbing ist bei uns unerwünscht und wird auf das Schärfste sanktioniert – bis hin zu Abmahnungen oder weitergehenden arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Gleiches gilt für sexuelle Belästigung oder andere Verhaltensweisen, die bewusst die Würde, die seelische oder gar körperliche Unversehrtheit eines Menschen verletzen.

Wie in jedem Unternehmen gibt es auch bei uns Konflikte. Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht, und manchmal gehen auch die Pferde mit jemandem durch. Für uns ist wichtig, dass auch in solch weniger schönen Situationen grundsätzlich auf zwei Dinge Verlass ist – darauf, dass alle Parteien sich aufrichtig und fair verhalten und darauf, dass die Würde und Person des/der anderen respektiert wird. Konstruktive Kritik gehört zum dauerhaften Lernprozess, den jedes erfolgreiche Unternehmen immer weiter vorantreibt.

Sind Fehler passiert, ist die oberste Priorität nicht die Suche nach dem/der Schuldigen, sondern die Lösung des Problems und vor allem sicher zu stellen, dass sich ein Fehler nicht wiederholt. Fehler sind nicht wünschenswert, aber menschlich. Nachlässigkeit hingegen, Gleichgültigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit sind in unserer Unternehmenskultur nicht akzeptabel, denn sie verstoßen gegen all unsere Grundwerte und bedeuten eine unnötige Mehrbelastung aller motivierten und leistungsbereiten Mitglieder des Teams.

Alle Mitarbeiter/innen und Führungskräfte sind sich bewusst, dass sie stets auch das Unternehmen repräsentieren und als Botschafter der MVG eine hohe Mitverantwortung für das Ansehen der Firma bei Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit tragen.

6. Gleichbehandlung

In unserem Unternehmen ist jegliche Form von Diskriminierung unerwünscht. Was für uns zählt, sind die Leistung und das Verhalten eines Kollegen / einer Kollegin. Alter, Geschlecht, Nationalität, Hautfarbe, ethnische Herkunft, Identität, sexuelle Orientierung, Behinderung, Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit spielen für uns in der Zusammenarbeit keine Rolle.

In unseren Führungspositionen streben wir ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern an und konnten dies in den vergangenen Jahren auch konsequent umsetzen.

Bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interessieren uns einzig und allein die Qualifikation, die Leistungsbereitschaft und der Charakter eines Menschen.

7. Führungsstil

Unsere Führungskräfte sind den Werten und Grundsätzen unseres Unternehmens nicht nur verpflichtet, sondern durch ihre Position auch in wesentlichem Maße dafür verantwortlich, auf die Einhaltung unserer Werte und Grundsätze zu achten und sie durchzusetzen.

Unsere Führungskräfte zeichnen sich durch Geradlinigkeit, Aufrichtigkeit, Fairness, Respekt und Verlässlichkeit aus. Unsere Führungskräfte sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst und nehmen ihre Führungsaufgabe ernst.

Es ist immer wünschenswert und gewollt, die Mitarbeiter/innen anzuhören, bevor Entscheidungen getroffen werden. Oft ermöglicht die rechtzeitige Konsultation bessere Entscheidungen. Jedoch sind es auch in einem kooperativen und offenen Arbeitsumfeld letztlich die Führungskräfte, die weitreichende Entscheidungen treffen. Das bedeutet auch, dass sie die Verantwortung für diese getroffenen Entscheidungen tragen und sich dessen bewusst sind. So wie es die Aufgabe der Führungskraft ist, das Team oder den Bereich zu führen, so liegt es in der Verantwortung jedes Mitarbeiters / jeder Mitarbeiterin, die Führungskräfte durch klare und offene Kommunikation bei der Situationseinschätzung zu unterstützen und aus dem eigenen Erfahrungshorizont heraus Vorschläge und Anregungen zur Entscheidungsfindung beizutragen.

8. Diskretion, Datenschutz und Schutz geistigen Eigentums

Diskretion ist für alle Mitarbeiter/innen der MVG selbstverständlich. Wir bewahren unsere eigenen Geschäftsinformationen genauso sorgsam wie die Informationen unserer Kunden, die uns anvertraut werden. Alle Mitarbeiter/innen sind in der Verantwortung dafür zu sorgen, dass keine internen Informationen, geistiges Eigentum oder Daten der MVG oder ihrer Kunden in unbefugte Hände geraten. Alle Mitarbeiter/innen der MVG haben zudem eine ausdrückliche Verpflichtungserklärung zum Datenschutz unterschrieben. Diskretion ist eine Frage der Integrität und der Loyalität – Werte, die in unserem Unternehmen eine hohe Bedeutung haben.

9. Vermeidung von Korruption und Interessenkonflikten

Die MVG betreibt ihre Geschäftstätigkeit durchweg mit ethisch und rechtlich einwandfreien Mitteln. Alle Mitarbeiter/innen der MVG sind sich dieses Grundsatzes bewusst und handeln in ihrer täglichen Arbeit danach. Sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiter/innen der MVG sind im Rahmen ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereichs ausdrücklich dazu angehalten, auch bei Geschäftspartnern und Lieferanten auf die Einhaltung dieser Grundsätze zu achten.

Die privaten Interessen der Mitarbeiter/innen und die Unternehmensinteressen sind klar voneinander zu trennen und Interessenkonflikte zu vermeiden. Ein Interessenkonflikt besteht dann, wenn private Interessen eines Mitarbeiters den Unternehmensinteressen zuwiderlaufen oder der Anschein eines solchen Widerspruchs entsteht.

Eine private Beauftragung von Lieferanten der MVG durch eine/n Mitarbeiter/in der MVG stellt nicht grundsätzlich einen Interessenkonflikt dar. Es muss jedoch in jedem einzelnen Fall nachweisbar eine klare Trennung zwischen geschäftlicher und privater Beauftragung und Bezahlung bestehen. Auch darf es keinerlei Abhängigkeit oder Wechselwirkung zwischen privater und unternehmerischer Beauftragung geben.

Mitarbeiter/innen und Führungskräfte der MVG dürfen von Dritten (Kunden, Lieferanten, sonstige Geschäftspartner etc.) keine monetären oder andersartigen Zuwendungen fordern oder entgegennehmen und auch keine solchen anbieten oder gewähren, weder direkt noch indirekt. Dies gilt ohne Ausnahme.

Die Annahme oder Gewährung nicht-monetärer Zuwendungen – Bewirtungen, Gelegenheitsgeschenke oder sonstige Zuwendungen – sind nur unter drei Bedingungen zulässig:

1) Sie bewegen sich im Rahmen allgemein üblicher und statthafter Geschäftsgepflogenheiten (z.B. geschäftsübliche Kundenbindung) und

2) Sie stellen keine unangemessene Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen (der MVG oder des Geschäftspartners) dar.

3) Sie werden der Geschäftsleitung möglichst vor, ansonsten umgehend nach Entgegennahme angezeigt.

Für die geschäftsüblichen Zuwendungen in der Vorweihnachtszeit gilt in der MVG seit vielen Jahren die traditionelle Regel, dass alle diese Zuwendungen zur Verwendung in der MVG-Weihnachtsverlosung an die zuständige Mitarbeiterin weitergegeben werden.

Sonstige geschäftsübliche Zuwendungen, die unterjährig eintreffen, werden (wenn sie haltbar sind) ebenfalls in die Weihnachtsverlosung gegeben. Sind sie nicht haltbar (Schokolade, sonstige Süßigkeiten etc.), sind sie – wie ebenfalls bereits seit Jahren praktiziert – allen Kolleg/innen zugänglich zu machen (z.B. im Besprechungsraum oder den Sozialräumen.

Geschenke in Form von Eintrittskarten oder Einladungen zu Veranstaltungen, die in keinem Zusammenhang zur geschäftlichen Tätigkeit stehen (z.B. Sportveranstaltungen) sind grundsätzlich abzulehnen und der Geschäftsleitung zu melden. Einladungen zu Veranstaltungen, die einen Zusammenhang zur Tätigkeit eines Mitarbeiters haben (z.B. entgeltliche Seminare, zu denen kostenlos geladen wird), sind der Geschäftsleitung anzuzeigen, und dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung angenommen werden.

Geschäftsübliche Bewirtungen, die aufgrund ihrer Dauer im Rahmen eines Besuchs bei Geschäftspartnern (z.B. Druckabnahmen, Termine bei Kunden) gewährt werden, gelten durch die Freigabe des Dienstreiseantrags als genehmigt.

Geschäftspartner, die – gleich in welcher Form – versuchen, die o.g. Regeln zu unterlaufen, (z.B. durch Anlieferung eines Geschenks an die Privatadresse) sind der Geschäftsleitung umgehend zu melden.


[1] Wenn in diesem Dokument Formulierungen, die sich auf Menschen beziehen, nur in ihrer männlichen Form verwendet werden, dient dies der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit. Gemeint sind immer Frauen und Männer.

[2] In diesem Verhaltenskodex schließt der Begriff "Mitarbeiter/innen" ausdrücklich die Führungskräfte mit ein. Die besonderen Anforderungen an die Führungskräfte sind in separaten Führungsgrundsätzen geregelt.